Rechner

Steuer Säumniszuschlag Rechner

Berechne überschlägig, welche Säumniszuschläge bei verspäteter Steuerzahlung entstehen können. Grundlage ist ein Prozent pro angefangenem Monat auf den abgerundeten Steuerbetrag.

Gib Werte ein oder lade Beispieldaten.

Erklärung der Eingabefelder

  • Rückständiger Steuerbetrag: Offener Betrag einer Steuerart.
  • Fälligkeitstag: Datum, bis zu dem die Zahlung fällig war.
  • Zahlungsdatum: Tag, an dem die Zahlung eingeht.
  • Schonfrist: Vereinfachte Berücksichtigung einer Säumnis bis zu drei Tagen.

Ergebnisinterpretation

Das Ergebnis zeigt die Säumnismonate, den auf volle 50 Euro abgerundeten Betrag und den daraus berechneten Zuschlag.

Rechenlogik und Formel

Vereinfachte Formel: abgerundeter Steuerbetrag × 1 Prozent × angefangene Monate der Säumnis. Der Steuerbetrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

Beispielrechnungen

1.000 Euro, ein angefangener Monat

Abgerundeter Betrag 1.000 Euro, Zuschlag 10 Euro.

1.249 Euro, ein Monat

Abgerundeter Betrag 1.200 Euro, Zuschlag 12 Euro.

5.000 Euro, drei Monate

Abgerundeter Betrag 5.000 Euro, Zuschlag 150 Euro.

Wann ist der Rechner sinnvoll?

Sinnvoll, wenn du einen Bescheid, eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine andere Steuerzahlung verspätet begleichen würdest oder bereits verspätet gezahlt hast.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner bildet nicht jeden Sonderfall ab. Festsetzung, Aufrechnung, Zahlungsweg, Schonfrist und Erlassfragen können das Ergebnis ändern.

Häufige Fehler

  • Zahlungsauftrag mit Zahlungseingang verwechseln.
  • Die Abrundung auf volle 50 Euro ignorieren.
  • Angefangene Monate wie volle Kalendermonate behandeln.

FAQ

Entsteht der Zuschlag sofort?

Grundsätzlich bei nicht rechtzeitiger Entrichtung, wobei Details wie Schonfrist und Zahlungsart relevant sein können.

Wird auf Cent genau gerechnet?

Nein. Der rückständige Steuerbetrag wird für die Berechnung abgerundet.

Ist das dasselbe wie Verzugszins?

Nein. Säumniszuschläge sind steuerliche Nebenleistungen und folgen eigenen Regeln.