Erklärung der Eingabefelder
- Rückständiger Steuerbetrag: Offener Betrag einer Steuerart.
- Fälligkeitstag: Datum, bis zu dem die Zahlung fällig war.
- Zahlungsdatum: Tag, an dem die Zahlung eingeht.
- Schonfrist: Vereinfachte Berücksichtigung einer Säumnis bis zu drei Tagen.
Ergebnisinterpretation
Das Ergebnis zeigt die Säumnismonate, den auf volle 50 Euro abgerundeten Betrag und den daraus berechneten Zuschlag.
Rechenlogik und Formel
Vereinfachte Formel: abgerundeter Steuerbetrag × 1 Prozent × angefangene Monate der Säumnis. Der Steuerbetrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.
Beispielrechnungen
1.000 Euro, ein angefangener Monat
Abgerundeter Betrag 1.000 Euro, Zuschlag 10 Euro.
1.249 Euro, ein Monat
Abgerundeter Betrag 1.200 Euro, Zuschlag 12 Euro.
5.000 Euro, drei Monate
Abgerundeter Betrag 5.000 Euro, Zuschlag 150 Euro.
Wann ist der Rechner sinnvoll?
Sinnvoll, wenn du einen Bescheid, eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine andere Steuerzahlung verspätet begleichen würdest oder bereits verspätet gezahlt hast.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner bildet nicht jeden Sonderfall ab. Festsetzung, Aufrechnung, Zahlungsweg, Schonfrist und Erlassfragen können das Ergebnis ändern.
Häufige Fehler
- Zahlungsauftrag mit Zahlungseingang verwechseln.
- Die Abrundung auf volle 50 Euro ignorieren.
- Angefangene Monate wie volle Kalendermonate behandeln.
FAQ
Entsteht der Zuschlag sofort?
Grundsätzlich bei nicht rechtzeitiger Entrichtung, wobei Details wie Schonfrist und Zahlungsart relevant sein können.
Wird auf Cent genau gerechnet?
Nein. Der rückständige Steuerbetrag wird für die Berechnung abgerundet.
Ist das dasselbe wie Verzugszins?
Nein. Säumniszuschläge sind steuerliche Nebenleistungen und folgen eigenen Regeln.